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Vom 1. April 2003 bis zum 1. Oktober 2005 wurden die sogenannten Minijobs von der Bundesknappschaft als Trägerin der sogenannten Minijob-Zentrale verwaltet. Durch die Fusion mehrerer Träger am 1. Oktober 2005 verwaltet jetzt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See diesen Aufgabenbereich. Die Sitze der Minijob-Zentrale sind Essen, Gelsenkirchen und Cottbus.

Vor den "Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 1. Januar 2003, die als Bestandteil des Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts die Minijob-Regularien änderten, waren die einzelnen verschiedenen (über 300) Krankenkassen und die zuständigen (ca. 700) Finanzämter für den Einzug von Beiträgen und Steuern verantwortlich, so dass sich durch die neuen Regelungen für Arbeitgeber Vereinfachungen ergeben, da es nur noch einen zentralen Ansprechpartner gibt.

Siehe auch

  • Minijob



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